Die Bernstein-Stiftung unterstützt die Suizidprävention bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Vor der Bewerbung

Bitte lesen Sie sämtliche verfügbaren Inhalte, bevor Sie eine Bewerbung einreichen. Bei Rückfragen können Sie sich an die Geschäftsführung wenden.

Kriterien

Der Stiftungsrat bespricht diejenigen Bewerbungen im Gremium, die dem Stiftungszweck entsprechen und entscheidet anhand folgender Kriterien:

  • Erwarteter Effekt auf die Suizidprävention
  • Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene)
  • Qualität (inhaltlich/methodisch)
  • Originalität
  • Evaluation
  • Praxisrelevanz
  • Nachhaltigkeit

Bewerbungen, die den aufgeführten Kriterien unzureichend entsprechen, können leider nicht behandelt werden.

Stiftungsgefässe

Entsprechend ihres Zwecks zeichnet die Bernsteinstiftung Personen und Projekte aus, welche sich für die Suizidprävention bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einsetzen. Im Zuge dessen werden zwei unterschiedliche Preise vergeben: 

Forschungsnachwuchspreis (bis 20’000 CHF)

  • Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Nutzung in zukünftigen Forschungsaktivitäten im Bereich der Suizidprävention.
  • Mit dem Preis werden Nachwuchsforschende für ihren besonderen Einsatz in der Suizidprävention von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgezeichnet.
  • Es gibt keine Altersgrenze für eine Bewerbung, es darf aber noch keine Habilitation oder Professur vorliegen.
  • Neben der Einreichung einer Publikation in Erstautor:innenschaft sollen in der Bewerbung die Implikationen für die Suizidprävention und Vorhaben für zukünftige Forschungsprojekte dargestellt werden.
  • Der Preis wird alle zwei bis drei Jahre am gemeinsamen Kongress der SGPP und SGKJPP vergeben.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein:

  • Ausgefülltes Formular 
  • Eine Publikation in Erstautor:innenschaft
  • Lebenslauf inkl. Auflistung von Publikationen, Preisen und eingeworbenen Drittmitteln
  • Unterstützungsschreiben einer vorgesetzten Person

«Best Practice»-Projekte (bis 5’000 CHF)

  • Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden.
  • Mit dem Preis werden bewährte, innovative und nachhaltige Projekte im Bereich der Suizidprävention bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgezeichnet.
  • In der Bewerbung sollen bereits erreichte und zukünftige Meilensteine hervorgehoben werden.
  • Die Preisverleihung findet alle zwei Jahre an einem gemeinsamen Symposium mit dem Berner Bündnis gegen Depression und Ipsilon statt.

Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein:

  • Ausgefülltes Formular
  • Projektbeschrieb und Dokumentation (z.B. Jahresbericht)
  • Zusätzliches Material kann als Anhang eingereicht oder im Projektbeschrieb verlinkt werden (Text, Bilder, Video…)

Termine

Die Bewerbungsfrist endet jeweils drei bis vier Monate vor der Preisvergabe. Die Entscheide über einen Preis werden durch den Stiftungsrat gefällt und die Antragstellenden innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist informiert.

Forschungsnachwuchspreis: Der Termin für die nächste Einreichung wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald das Datum für den gemeinsamen Kongress der SGPP und SGKJPP feststeht.

«Best Practice»-Projekte: Bewerbungen können bis am 15.07.2024 eingereicht werden. Die Preisvergabe erfolgt am 18.10.2024 an der Veranstaltung «update 2024 – Die neusten Ergebnisse aus der Depressions- und Suizidforschung» (DE  / FR ).

Antragstellung

Stiftungsgesuche können ausschliesslich per E-Mail  eingereicht werden. Bewerbungen sind auf Deutsch, Französisch oder Englisch möglich. 

Richtlinien

  • Zweckbindung der Fördergelder: Die Zweckbindung hängt vom Fördergefäss ab (siehe oben). Die Beitragsempfangenden eines Forschungsnachwuchspreises verpflichten sich, die finanziellen Zuwendungen ausschliesslich für zukünftige Forschungsprojekte im Bereich der Suizidprävention zu nutzen. 
  • Öffentlichkeitsarbeit: Die Stiftung informiert regelmässig über geförderte Projekte. Die Beitragsempfangenden erklären sich mit der öffentlichen Berichterstattung durch die Bernsteinstiftung einverstanden. 
  • Haftungsausschluss: Die Haftung für Inhalt und Durchführung der Projekte liegt ausschliesslich bei den Beitragsempfangenden.