Verwendung des Stiftungs-Logos

Die Empfänger von Fördergeldern verpflichten sich, die Stiftung in sämtlichen projektbezogenen Publikationen (Printmedien und Onlinemedien) namentlich mit Logo zu verdanken. Belegexemplare sowie Onlinelinks sind der Stiftung vor der öffentlichen Publikation zur Prüfung vorzulegen. Nach Projektabschluss darf das Logo der Stiftung nicht weiter online erscheinen.